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   BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88   

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https://dejure.org/1988,3907
BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88 (https://dejure.org/1988,3907)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1988 - 1 A 28.88 (https://dejure.org/1988,3907)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 1 A 28.88 (https://dejure.org/1988,3907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ehegattennachzug - Volljährigkeit - Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
    Derartige einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen der gebotenen Abwägung (BVerwGE 69, 359 ) nicht von vornherein durch den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie verdrängt (BVerwGE 70, 127 ).

    Es stellt danach keinen Rechtsverstoß dar, auf die Ehegatten in den Grenzen des Zumutbaren dahin einzuwirken, die eheliche Lebensgemeinschaft möglichst in ihrem Heimatstaat herzustellen (BVerwGE 70, 127 ).

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
    Derartige einwanderungspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen der gebotenen Abwägung (BVerwGE 69, 359 ) nicht von vornherein durch den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie verdrängt (BVerwGE 70, 127 ).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
    Er verbürgt auch nicht allen Ausländern, denen ein längerer oder dauernder Aufenthalt erlaubt worden ist, sowie ihren im Ausland lebenden Ehegatten das Recht, das Bundesgebiet zum gemeinsamen Lebensmittelpunkt zu machen (Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80

    Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
    Die Beklagte versagt dem Kläger die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks mit Rücksicht auf den Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981 (abgedruckt in InfAuslR 1981, 306 f.), wonach "zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs zu Ausländern aus Nicht-EG-Staaten" u.a. Ehegatten von Ausländern vom Nachzug auszuschließen sind, "die als Kinder von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, wenn sie ... das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben".
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
    Der vom Kläger angeführten jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83, 101 u. 313/84 - NJW 1988, 626 ff.) zum Ehegattennachzug ist nicht zu entnehmen, daß das Erfordernis der Vollendung des 18. Lebensjahres des bereits in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten unangemessen und deswegen verfassungsrechtlich bedenklich wäre.
  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    In diesem Zusammenhang ist bedeutsam, daß unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 GG als "wertentscheidende Grundsatznorm" auch dem Gesetzgeber eine typisierende Betrachtungsweise gestattet ist (a.a.O., S. 53 ff.), so daß es nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, daß regelmäßig "dieses Ausmaß an sozialer Integration vor Vollendung des 18. Lebensjahres noch nicht erreicht und folglich der Nachzug des im Ausland lebenden Ehegatten zur Wahrung des dann vorrangigen Schutzes von Ehe und Familie rechtlich nicht geboten" ist (BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88 -, InfAuslR 1988, 213).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89

    Voraussetzung für den Zuzug ausländischer Ehegatten zu im Wege des

    Die Frage, ob danach besondere Ermessenserwägungen geboten sind oder sogar die Erlaubnis erteilt werden muß, beurteilt sich ausschlaggebend aufgrund einer - im Lichte der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG vorzunehmenden - Würdigung und Abwägung der besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und vermittelt deswegen der Sache keine allgemeine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 1 A 28.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 1 A 45.88 -).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 1 A 118.88

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob ein im Widerspruchsbescheid unter dem Gesichtspunkt eines Härtefalls gewürdigter Ausnahmetatbestand vorliegt, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und vermittelt deswegen der Sache keine allgemeine oder grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 1 A 28.88 - InfAuslR 1988, 213 ).
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